FGO § 52a Abs 3 S 1
Ist eine nach § 52a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 FGO auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereichte Klage wirksam erhoben, wenn zwar feststeht, aus wessen besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach sie versandt wurde, die eingescannte Unterschrift (einfache Signatur) auf der Klageschrift aber nicht entzifferbar ist und deshalb die Identität zwischen der signierenden und der versendenden Person nicht festgestellt werden kann?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger