EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 15
Zur Bestimmung des Umfangs des Fremdvergleichs, insbesondere bei Mietverträgen ohne ausdrückliche Regelungen zu Zahlungsmodalitäten, Kündigungsrechten oder Mietsicherheiten.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung