Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren I R 6/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2026

EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 ; KStG § 8b Abs 1 S 1 ; KStG § 8b Abs 1 S 2 ; KStG § 8b Abs 5 ; KStG § 8 Abs 3 S 2

Verhinderte Vermögensmehrung als "Einkommensminderung" im Sinne des § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG i.d.F. vom 26.06.2013 - Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbilligte Anteilsveräußerung durch spanische Tochtergesellschaft

1. Erfasst der Begriff der "Einkommensminderung" in § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG i.d.F. vom 26.06.2013 grundsätzlich auch den Fall der (durch verbilligte Anteilsveräußerung verursachten) verhinderten Vermögensmehrung?

2. Steht eine --hier nach dem Körperschaftsteuerrecht der Region Navarra-- vorgesehene Steuerbefreiung für Gewinne aus Anteilsveräußerungen einer Anwendung des § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG i.d.F. vom 26.06.2013 entgegen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 17.02.2026 (13 K 807/23 K)

Seite drucken