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BFH Anhängiges Verfahren II R 7/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2026

BewG § 151 Abs 1 ; BewG § 157 ; GG Art 3 Abs 1 ; GrEStG § 8 Abs 2 ; GrEStG § 9 ; GrEStG § 6 Abs 2 ; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 3

Höhe der Gegenleistung im Rahmen der Grunderwerbsteuerfestsetzung:

1. Nach welchen Maßstäben richtet sich die Gegenleistung, welche für die Bemessung der Grunderwerbsteuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG heranzuziehen ist, wenn ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG dadurch ausgelöst wird, dass aus einer aus zwei Personen bestehenden Personengesellschaft eine Person ausscheidet und die verbleibende Person vereinbarungsgemäß das Geschäft ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva übernimmt?

2. Nach welchen Grundsätzen ist zu entscheiden, ob Grundpfandrechte, die im Rahmen des Erwerbs von Grundbesitz übernommen werden, als Gegenleistung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer hinzuzurechnen sind? Inwieweit sind dabei insolvenzrechtliche Besonderheiten zu beachten?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 29.01.2026 (12 K 12146/22)

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