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BFH Anhängiges Verfahren V R 6/26

Aufnahme in die Datenbank am 19.06.2026

EGRL 112/2006 Art 226 Nr 6 ; UStG § 14 Abs 4 ; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 ; UStG § 16 Abs 2 S 1

Liegt ein nach § 16 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG in der in den Streitjahren 2005 und 2006 geltenden Fassung abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vor, wenn das während dieses Besteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über die erforderlichen Angaben verfügt, damit es als berichtigungsfähige Rechnung angesehen werden kann, und dem Leistungsempfänger eine hierauf bezogene Berichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums des Leistungsbezugs zugeht?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 15.11.2024 (9 K 1891/22)

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