EGRL 112/2006 Art 98 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a ; UStG § 12 Abs 1
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein:
Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig?
Das Verfahren XI R 12/23 (XI R 35/20) war durch Beschluss vom 10.01.2024 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-409-411/24 ausgesetzt. Das Revisionsverfahren wurde nach der Entscheidung des EuGH vom 05.03.2026 unter dem Aktenzeichen V R 9/26 (XI R 12/23; XI R 35/20) wieder aufgenommen.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger