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BFH Anhängiges Verfahren V R 11/26 (XI R 14/23; XI R 22/21)

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2026

EGRL 112/2006 Art 98 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 ; UStG § 12 Abs 1

Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden?

Das Verfahren XI R 14/23 (XI R 22/21) war durch Beschluss vom 10.01.2024 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-411/24 ausgesetzt. Das Revisionsverfahren wurde nach der Entscheidung des EuGH vom 05.03.2026 unter dem Aktenzeichen V R 11/26 (XI R 14/23; XI R 22/21) wieder aufgenommen.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 19.08.2021 (5 K 174/19)

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