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BFH Anhängiges Verfahren VI R 2/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2026

AO § 5 ; AO § 69 ; AO § 191 ; EStG § 42d ; FGO § 68 ; FGO § 102

Trägt die Behörde eine verstärkte Begründungspflicht zu ihren Ermessenserwägungen, der sie nicht erst im Klageverfahren nachkommen darf?

Würde eine Heilung der unterbliebenen Ermessenserwägungen erstmals im Klageverfahren durch Erlass eines Ersetzungsbescheides § 102 Satz 2 FGO umgehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.11.2025 (9 K 11063/24)

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