AO § 191 Abs 1 S 1 ; AO § 69 S 1 ; AO § 71 ; AO § 36
Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers - Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen nach Erlöschen seiner Vertretungsmacht:
Kann von dem ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft nur die Erfüllung von Verpflichtungen, die bereits im Zeitpunkt des Ausscheidens bestanden haben, fortwährend verlangt werden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung