AO § 233a ; AO § 238 Abs 1
1. Kann eine schiedsgerichtlich vom EuGH entschiedene DBA-Auslegungsfrage (EuGH-Urteil Österreich/Deutschland vom 12.09.2017 - C-648/15) im Nachhinein als unionsrechtswidrige Erhebung von Kapitalertragsteuer beurteilt werden und damit einen Zinsanspruch begründen?
2. Wann beginnt in einem solchem Fall der Zinslauf und in welcher Höhe ist der unionsrechtliche Zinsanspruch ab dem 01.01.2019 zu verzinsen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde