AO § 122 Abs 1 S 1 ; AO § 183 Abs 1
Sind negative Feststellungsbescheide, die nicht Erstbescheide sind, im Wege der Einzelbekanntgabe an die Gesellschafter bekanntzugeben, wobei die positiven Feststellungsbescheide als Erstbescheide jeweils an einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bekanntgegeben wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger