AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; EStG § 23
Führt die wertgleiche Auseinandersetzung einer vermögensverwaltenden GbR ohne Geld-Spitzenausgleich, bei dem eine Wohnung einem Gesellschafter schon bei Gründung im damaligen notariellen Gesellschaftsvertrag zum Alleineigentum zugewiesen wurde, zu einem entgeltlichen Tausch im Sinne des § 23 EStG oder lediglich zu einem steuerneutralen Zuordnungsakt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger