EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Zurechnung von Vermietungseinkünften – Welchem Familienmitglied sind die betreffenden Vermietungseinkünfte in den Streitjahren 2014 bis 2020 zuzurechnen?
Die Revision wurde vom Bundesfinanzhof aufgrund eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung zugelassen.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung