AO § 175b ; EStG § 39e Abs 2 S 2 ; EStG § 39 Abs 2 S 1 Nr 1 ; KiStG NW
Besteht ein Anspruch auf Änderung sowie auf Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO (i.V.m. § 8 Abs. 1 des Kirchensteuergesetzes im Land Nordrhein-Westfalen), wenn der erklärte Austritt aus der katholischen Kirche der Meldebehörde gemeldet und von dieser sowie der Arbeitgeberin elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, bei der Kirchensteuerveranlagung aber trotz fehlerhafter Angabe der Kirchenzugehörigkeit in den Steuererklärungen nicht ausgewertet wurde?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung