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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    VERLEGT AUF 16.09.2026 Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit…

    VERLEGT AUF 16.09.2026

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

  • Mündl. Verhandlung: VI R 22/24

    Begehren auf Berücksichtigung von Zivilprozesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung eines Übergabe- und Altenteilvertrags. Muss sich die nach § 33 Abs.…

    Begehren auf Berücksichtigung von Zivilprozesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung eines Übergabe- und Altenteilvertrags.
    Muss sich die nach § 33 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche Gefahr auf eine vorübergehende oder dauerhafte Existenzvernichtung (zum Beispiel im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit) beziehen?
    Zur Frage der Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen bei § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG.

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 9 K 28/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 35/23

    1. Ist ein negativer Feststellungsbescheid allen Feststellungsbeteiligten einzeln bekanntzugeben, da § 183 Abs. 1 AO nicht anwendbar ist? 2. Zur…

    1. Ist ein negativer Feststellungsbescheid allen Feststellungsbeteiligten einzeln bekanntzugeben, da § 183 Abs. 1 AO nicht anwendbar ist?
    2. Zur Auslegung, wann ein negativer Feststellungsbescheid vorliegt.

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 5 K 1538/22

  • Mündl. Verhandlung: IV R 10/24

    Ist im Fall der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das von der Personengesellschaft übernommene…

    Ist im Fall der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das von der Personengesellschaft übernommene positive Eigenkapital der Kapitalgesellschaft als (fiktive) Einlage im Rahmen der Ermittlung der Überentnahme zu berücksichtigen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 6 K 564/19 G,F

  • Mündl. Verhandlung: IV R 3/24

    Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist,…

    Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist, ein Ergebnis aus einer Beteiligung an sich selbst zuweist? Ist eine Feststellung auch dann im Sinne von § 179 Abs. 3 AO "unterblieben", wenn sie zwar in einem Feststellungsbescheid aufgeführt ist, ihr aber wegen einer insoweit vorliegenden Teilnichtigkeit keine Rechtswirkung zukommt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 11 K 1766/14

  • Mündl. Verhandlung: V R 33/25

    Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15…

    Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen, wenn die Klägerin den Hauptzweck ihres Rennbetriebs in der Erbringung von Werbeleistungen gegenüber fremden Geschäftspartnern sieht?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 1 K 701/20

  • Mündl. Verhandlung: V R 5/24

    Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums aufgrund von Kooperationsverträgen mit Pflegeheimen Sind Umsätze eines medizinischen…

    Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums aufgrund von Kooperationsverträgen mit Pflegeheimen Sind Umsätze eines medizinischen Versorgungszentrums, das in Erfüllung übernommener Pflichten aus Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b SGB XI und § 140a SGB V wie im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung ärztliche Heilbehandlungen erbracht und im Rahmen von Kooperationsverträgen Ärzte verpflichtet hat, welche die persönlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG erfüllen, umsatzsteuerfrei, weil die Umsätze aus sog. "Care-plus-Verträgen" entweder medizinische Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder damit zusammenhängende Nebenleistungen darstellen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 7 K 7004/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 10/25

    Stehen Zahlungen, die  Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer…

    Stehen Zahlungen, die  Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 2 K 2085/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 16/25

    Eröffnet § 32a Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes als Änderungsvorschrift für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) auch die…

    Eröffnet § 32a Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes als Änderungsvorschrift für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) auch die korrespondierende Berücksichtigung von -im mittelbaren Zusammenhang mit der vGA stehenden- verdeckten Einlagen beim Gesellschafter?

    Im Streitfall geht es um das Begehren auf Berücksichtigung einer verdeckten Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten, im Rahmen eines Auflösungsverlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid.

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 1 K 645/22

  • Mündl. Verhandlung: VII R 14/25

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine haftungsbegründende Pflichtverletzung eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit einer „Firmenbestattung“…

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine haftungsbegründende Pflichtverletzung eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit einer „Firmenbestattung“ bestehen, wenn der Geschäftsführer abberufen wurde?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 62/24

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