Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 26/22

    In welchem Umfang und in welcher Form erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?

    In welchem Umfang und in welcher Form erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 9 K 848/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 19/23

    Entfällt bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz des…

    Entfällt bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz des Einkommensteuergesetzes (EStG) rückwirkend (ebenso wie die des subsidiären § 22 Nr. 3 EStG), wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt und das Entgelt für die Gewährung des Vorkaufsrecht auf den Grundstückspreis angerechnet wird?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 1598/20 E

  • Mündl. Verhandlung: II R 19/24

    Verlangt § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, gemäß dem die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder…

    Verlangt § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, gemäß dem die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, als Schenkung gilt, ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 2585/21 Erb

  • Mündl. Verhandlung: IV R 12/23

    Handelt es sich bei einem im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleisteten Aufgeld um Anschaffungskosten nur des neu entstandenen GmbH-Anteils, oder hat…

    Handelt es sich bei einem im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleisteten Aufgeld um Anschaffungskosten nur des neu entstandenen GmbH-Anteils, oder hat eine anteilige Zurechnung auf sämtliche Geschäftsanteile zu erfolgen? War der -später veräußerte- neue Anteil im Streitfall als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln? Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn die Einlage durch Verzicht auf ein (werthaltiges, niedrig verzinstes) Gesellschafterdarlehen erbracht wird, dessen Nennbetrag den gemeinen Wert der neuen Anteile um ein Mehrfaches übersteigt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 10 K 1285/20

  • Mündl. Verhandlung: IV R 31/23

    Erweist sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten…

    Erweist sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist? Ist bei der Prüfung, ob ein zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes vorliegt, auf die tatsächliche Gebäudenutzung abzustellen? Ist im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung ausgeschlossen, wenn neben dem Betriebsgrundstück auch Betriebsvorrichtungen überlassen werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 1037/22 G,F

  • Mündl. Verhandlung: IV R 9/24

    Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt,…

    Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt, oder erweisen sich der Betrieb und die Überlassung des Lastenaufzugs als zwingend notwendiger -der erweiterten Kürzung nicht entgegenstehender- Teil einer sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 134/22

  • Mündl. Verhandlung: IX R 26/24

    Ist im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes der betreffende Grund und Boden mit einem Betrag von null Euro…

    Ist im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes der betreffende Grund und Boden mit einem Betrag von null Euro anzusetzen, weil das Denkmal dauerhaft erhalten werden muss?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1386/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 21/23

    Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1…

    Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2410/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 22/23

    Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in…

    Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er „jemand“ im Sinne des § 110 AO?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2345/21

Seite drucken