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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: II R 30/25

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses…

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 40/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 17/23

    Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als…

    Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 383/21 F

  • Mündl. Verhandlung: IV R 29/23

    Ist bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von…

    Ist bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Rückausnahme des § 152 Abs. 3 Nr. 3 der Abgabenordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass bezüglich der festgesetzten Steuer, der Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge auf die dem Feststellungsbescheid folgenden Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheide der Gesellschafter abzustellen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 1945/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 4/24

    Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres…

    Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres Gesellschaftsvermögens gemäß der mit der finanzierenden Bank getroffenen Sicherungsabrede zur Absicherung der von einzelnen Kommanditisten zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Kommanditbeteiligungen aufgenommenen Darlehen eingeräumt hatte, im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG durch den Betrieb veranlasst?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 4 K 2336/16 F

  • Mündl. Verhandlung: I R 39/23

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der…

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.07.1990 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 2545/19

  • Mündl. Verhandlung: VI R 1/24

    Unterliegen die von einem in der Republik Zypern ansässigen Arbeitgeber an einen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmer gezahlten…

    Unterliegen die von einem in der Republik Zypern ansässigen Arbeitgeber an einen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmer gezahlten Einkünfte aus einer Tätigkeit im Schiffsverkehr zwischen dem deutschen Festland und einer deutschen Nordseeinsel der deutschen Einkommensteuer?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 232/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 14/24

    Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am…

    Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete. Das Finanzamt begehrt auf der Grundlage der mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossenen Konsultationsvereinbarung vom 12.10.2018 (BStBl I 2018, 1103) hinsichtlich der "Zumutbarkeit der Rückkehr" in Sinne des Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) die Besteuerung des Steuerpflichtigen nunmehr als Grenzgänger, da es eine tägliche Rückkehr als zumutbar ansah.

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "aufgrund … Arbeitsausübung" in der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des DBA Schweiz sowie der Frage, welche Kriterien für eine "berufsbedingte Nichtrückkehr" an den (inländischen) Wohnort nach Arbeitsende vorliegen müssen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 623/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 31/24

    Im Streit steht das Bestehen oder Nichtbestehen der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall eines deutschen Staatsbürgers mit inländischem Wohnsitz,…

    Im Streit steht das Bestehen oder Nichtbestehen der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall eines deutschen Staatsbürgers mit inländischem Wohnsitz, der als Teilzeitbeschäftigter mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft arbeitete und auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete, die er regelmäßig nutzte.
    Sind unter anderem die 60 Tage des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) aufgrund der Teilzeitbeschäftigung zu reduzieren?
    Welche Bedeutung erlangt die mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossene Konsultationsvereinbarung vom 12.10.2018 (BStBl I 2018, 1103) hinsichtlich des Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz zur "Zumutbarkeit der Rückkehr"?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 2 K 2189/21

  • Mündl. Verhandlung: VI R 12/24

    Zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer (bis auf die Quellensteuer in Höhe von 4,5%) eines in der…

    Zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer (bis auf die Quellensteuer in Höhe von 4,5%) eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Arbeitnehmers in einem Jahr mit aktiver Arbeitsphase und unwiderruflicher Freistellungsphase einhergehend mit einem Wettbewerbsverbot besteht. Bestimmung der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall.

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 883/23

  • Mündl. Verhandlung: I R 20/25

    1. Berichtigung eines Bilanzierungsfehlers durch Einbuchung der Forderung 2. Verfassungswidriges "Definitivwerden" von Verlustabzugsbeschränkungen…

    1. Berichtigung eines Bilanzierungsfehlers durch Einbuchung der Forderung 2. Verfassungswidriges "Definitivwerden" von Verlustabzugsbeschränkungen gemäß § 10d Abs. 2 EStG und § 10a GewStG infolge Liquidation und Insolvenz 3. Hinzurechnung von Finanzierungskosten als Dauerschuldentgelte gemäß § 8 Nr. 1 GewStG a.F. 4. Das Verfahren I R 59/12 wurde durch Beschluss vom 26.02.2014 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 19/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt. 5. Nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 20/25 (I R 59/12) fortgesetzt.

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 12 K 12179/09, 12 K 12177/10

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