Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 16 K 16077/22
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Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 16 K 16077/22
Durchführung einer Kunstausstellung im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten Ist auf die Leistungen aus dem Ausstellungsvertrag der ermäßigte Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG anzuwenden, wenn ohne die Leistungen aus dem Ausstellungsvertrag die im Rahmen des Museumsbetriebs erfolgte Durchführung der Ausstellungen nicht möglich gewesen wäre
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 565/21 U
Versicherungsteuerrechtliche Behandlung sogenannter Verkaufsaufschläge im Zusammenhang mit Gruppenversicherungsverträgen
Gehören Verkaufsaufschläge im Zusammenhang mit Gruppenversicherungsverträgen, die die versicherten Personen an den Versicherungsnehmer entrichten, unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 07.12.2016 - II R 1/15 (BFHE 256, 534, BStBl II 2017, 360) nicht zum Versicherungsentgelt im Sinne von § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VersStG, wenn das Brutto-Entgelt und der hiervon beim Versicherungsnehmer verbleibende Verkaufsaufschlag zuvor nicht fest zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart wurden?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 2132/21
Keine Steuerfreiheit für eine sog. Funktionsinvaliditätsversicherung Fällt eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem "Multi-Risk-Tarif" zusammengefasst sind, nicht unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 5 VersStG, da diese im Kern eine Unfallversicherung ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1552/19
Anspruch auf Erstattung von Versicherungsteuer aufgrund nicht eingelöster Prämienrückzahlungsschecks Ist für die Entstehung eines Steuererstattungsanspruchs nach § 9 Abs. 1 Satz 1 VersStG (a.F.) die Ausgabe bzw. Versendung der Schecks an die Versicherungsnehmer ausreichend oder ist darüber hinaus auch die Einlösung der Schecks erforderlich?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 219/21
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein:
Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig?
Das Verfahren XI R 12/23 (XI R 35/20) war durch Beschluss vom 10.01.2024 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-409-411/24 ausgesetzt. Das Revisionsverfahren wurde nach der Entscheidung des EuGH vom 05.03.2026 unter dem Aktenzeichen V R 9/26 (XI R 12/23; XI R 35/20) wieder aufgenommen.
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 6 K 2273/17
Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F
Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F
Ist eine Bürgergemeinschaft (hier: Antennengemeinschaft) i.S. des § 4 Abs. 2 SchuldRAnpG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 55/18