Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: II R 15/23

    Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Anteils am Betriebsvermögen für Zwecke der Schenkungsteuer ein negativer Wert am…

    Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Anteils am Betriebsvermögen für Zwecke der Schenkungsteuer ein negativer Wert am Gesamthandsvermögen zu berücksichtigen, wenn die Kommanditeinlage voll erbracht wurde und keine Nachschusspflicht besteht?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1420/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 5/23

    Kann die Vorbehaltensfrist im Rahmen einer Umwandlung (hier Aufspaltung) im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden?

    Kann die Vorbehaltensfrist im Rahmen einer Umwandlung (hier Aufspaltung) im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 169/21 F

  • Mündl. Verhandlung: II R 13/24

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung durch Sachgründung teleologisch zu reduzieren?

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung durch Sachgründung teleologisch zu reduzieren?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 4 K 990/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 9/26

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein: Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete…

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein:
    Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig?
    Das Verfahren XI R 12/23 (XI R 35/20) war durch Beschluss vom 10.01.2024 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-409-411/24 ausgesetzt. Das Revisionsverfahren wurde nach der Entscheidung des EuGH vom 05.03.2026 unter dem Aktenzeichen V R 9/26 (XI R 12/23; XI R 35/20) wieder aufgenommen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 6 K 2273/17

  • Mündl. Verhandlung: III R 12/25

    Erfüllt die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 200.000 Euro und einem…

    Erfüllt die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 200.000 Euro und einem Umsatzanteil von weniger als einem Prozent der Gesamtumsätze bei einem im wesentlichen Geschäftsbereich der Wohnungsüberlassung tätigen Unternehmen die Tatbestandsvoraussetzung der sachlichen Verflechtung? Und kann infolgedessen die erweiterte Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch genommen werden?
    Kann die anteilige erweiterte Grundstückskürzung aufgrund eines (doppelten) gewerbesteuerlichen Organschaftsverhältnisses verwehrt werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 814/22 G,F

  • Mündl. Verhandlung: V R 20/24

    Sind nicht zurückgeforderte Restguthaben aus Prepaid-Verträgen als umsatzsteuerliches Entgelt für die Ermöglichung der Inanspruchnahme von…

    Sind nicht zurückgeforderte Restguthaben aus Prepaid-Verträgen als umsatzsteuerliches Entgelt für die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen durch Zurverfügungstellen der Netzinfrastruktur anzusehen? Sofern ein umsatzsteuerliches Entgelt anzunehmen ist: Ist das FA verpflichtet, die darauf entfallende Umsatzsteuer im Billigkeitswege zu erlassen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 4 K 26/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    VERLEGT AUF 16. SEPTEMBER 2026 Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in…

    VERLEGT AUF 16. SEPTEMBER 2026

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

  • Mündl. Verhandlung: I R 39/23

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der…

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.07.1990 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 2545/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 33/25

    Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15…

    Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen, wenn die Klägerin den Hauptzweck ihres Rennbetriebs in der Erbringung von Werbeleistungen gegenüber fremden Geschäftspartnern sieht?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 1 K 701/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der…

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

Seite drucken