Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: V R 18/24

    1. Führt die Rückzahlung von Entgelten aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf ein Anderkonto des kontoführenden Rechtsanwalts des…

    1. Führt die Rückzahlung von Entgelten aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf ein Anderkonto des kontoführenden Rechtsanwalts des Anfechtungsverfahrens zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG?
    2. Für den Fall, dass diese Frage zu bejahen ist: Ist die Vorsteuerberichtigung beim Insolvenzschuldner oder bei einer seiner früheren Organgesellschaften durchzuführen, da die Organschaft zum Zeitpunkt der betreffenden Zahlungen nicht mehr bestand?
    3. Stellt der aus der Rückzahlung der Entgelte resultierende Umsatzsteuerbetrag eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 2267/20 U

  • Mündl. Verhandlung: V R 2/26

    Zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG bei einem gemeinnützigen Integrationsprojekt i.S. des § 132 Abs.…

    Zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG bei einem gemeinnützigen Integrationsprojekt i.S. des § 132 Abs. 1 SGB IX a.F. im Rahmen einer Konkurrentenklage.

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 173/16

  • Mündl. Verhandlung: V R 6/25

    Ein Konzern behandelte die Lieferungen der Tochtergesellschaft T1 an die Muttergesellschaft und die Lieferungen der Muttergesellschaft an die…

    Ein Konzern behandelte die Lieferungen der Tochtergesellschaft T1 an die Muttergesellschaft und die Lieferungen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft T2 bis zur Beanstandung des FA, dass eine Organschaft vorliege, als steuerpflichtig. Diese Annahme der Organschaft stellte sich später als unzutreffend heraus. Hat die Muttergesellschaft aus ihr nachträglich erteilten Rechnungen mit Steuerausweis einen Anspruch auf rückwirkenden Vorsteuerabzug? Steht ihr ein Anspruch auf Zinserlass aus Billigkeitsgründen zu?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 8 K 77/22

Seite drucken