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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 9/22

    Kommt es im Fall einer Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH, an welcher der Steuerpflichtige zu 100 %…

    Kommt es im Fall einer Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH, an welcher der Steuerpflichtige zu 100 % beteiligt ist und die zu einem Verlust aus Kapitalvermögen geführt hat, wobei der Steuerpflichtige mit relativ geringen theoretischen Gewinnchancen, bei hohem Verlustrisiko gehandelt hat, zu einer dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG entgegenstehenden Anwendung, wenn dieser Verlust aus dem System der Abgeltungssteuer ausgenommen wird?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 3 K 1470/19

  • Mündl. Verhandlung: IX R 39/21

    1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in…

    1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in Luxemburg an ihrer in Luxemburg ansässigen Tochterkapitalgesellschaft erhält nach § 20 Abs. 2 AStG in Deutschland nicht von der Besteuerung freizustellen (Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG vor DBA LUX), sondern gilt stattdessen die Anrechnungsmethode?

    2. Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 6 K 215/19

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 18/23

    Ist § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in Fällen nicht anzuwenden, in denen die Barzuzahlung den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt?…

    Ist § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in Fällen nicht anzuwenden, in denen die Barzuzahlung den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Stellt der Kauf von Hochrisikoanleihen mit Andienungsrecht, die am Fälligkeitstag seitens des Emittenten durch eine Barzahlung von über 90% des Kurswerts und ein Liefergeschäft (Anleihen) bedient werden, bei anschließender Veräußerung der angedienten Anleihen an eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Kapitalgesellschaft einen Gestaltungsmissbrauch dar?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 13 K 84/22 E

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 35/23

    Kommt § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige eine Barzuzahlung erhält, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um…

    Kommt § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige eine Barzuzahlung erhält, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Ist der Tatbestand des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nur dann erfüllt, wenn der Emittent im Zeitpunkt der Fälligkeit der Teilschuldverschreibung ein freies Wahlrecht zur Einlösung in Geld oder/und in Wertpapieren innehat?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 2 K 696/19 E

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 5/24

    1. Handelt es sich bei der Ausübung der eines Gold-Warrants innewohnenden Kaufoption um eine Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung im Sinne des §…

    1. Handelt es sich bei der Ausübung der eines Gold-Warrants innewohnenden Kaufoption um eine Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG?

    2. Ist im Fall der Zwischenschaltung eines Optionsscheins (Warrants) die Vorschrift des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG anwendbar?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 9 K 1034/22

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 23/24

    1. Handelt es sich bei der Ausübung der eines Gold-Warrants innewohnenden Kaufoption um eine Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung im Sinne des…

    1. Handelt es sich bei der Ausübung der eines Gold-Warrants innewohnenden Kaufoption um eine Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG?
    2. Kommt es für die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen darauf an, ob die den verbrieften Optionsschein ausgebende Emittentin das zum Erwerb des Optionsscheins erhaltene Kapital in den Basiswert investiert oder auf andere Weise für sich nutzbar macht?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 1 K 260/21

  • Mündl. Verhandlung: III R 12/22

    1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung…

    1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung gleichzusetzen? Hat die "En-bloc-Veräußerung" die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten?
    2. Setzt der gewerbliche Grundstückshandel eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG voraus?
    3. Sind Verkäufe anderer Objektgesellschaften bei der Prüfung der Nachhaltigkeit im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG aufgrund des Durchgriffsverbots nicht zuzurechnen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8008/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 18/23

    Ist im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie die schenkungsteuerliche…

    Ist im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht hat?

    Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 4 K 1639/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 42/21

    Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität  mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks…

    Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität  mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung

    Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt.
    Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 756/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 30/22

    Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland: Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die…

    Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
    Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?
     

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 87/21

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