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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VI R 23/24

    VERLEGT auf 01. Oktober 2026 Sind ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 des…

    VERLEGT auf 01. Oktober 2026

    Sind ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 15 K 286/23

  • Mündl. Verhandlung: VI R 4/25

    Begehren eines Flugzeugführers (Berufspilot) die Fahrten zu dem ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Stationierungsflughafen mit dem pauschalen…

    Begehren eines Flugzeugführers (Berufspilot) die Fahrten zu dem ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Stationierungsflughafen mit dem pauschalen Kilometersatz nach dem Bundesreisekostengesetz pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten zu berücksichtigen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 12 K 1369/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der…

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 4/24

    Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären…

    Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären Vorteil, oder auch auf den wirtschaftlichen Gehalt und Nutzen für den Benennungsberechtigten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2393/21 GrE

  • Mündl. Verhandlung: II R 19/23

    Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter „Rückfall“ auf die…

    Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter „Rückfall“ auf die Regelverschonung (85 % ige Befreiung) möglich, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die Voraussetzungen der Optionsverschonung letztlich nicht erfüllt werden können?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 3624/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: II R 13/24

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung durch Sachgründung teleologisch zu reduzieren?

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung durch Sachgründung teleologisch zu reduzieren?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 4 K 990/22

  • Mündl. Verhandlung: X R 8/24

    Ist ein Einbringungsgewinn I, der dadurch entsteht, dass eine Stiftung als Erbin des Einbringenden die erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist…

    Ist ein Einbringungsgewinn I, der dadurch entsteht, dass eine Stiftung als Erbin des Einbringenden die erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist veräußert, der Stiftung in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin des Einbringenden zuzurechnen (Folge: Besteuerung mit dem regulären Einkommensteuertarif) oder --entsprechend dem Wortlaut des § 22 Abs. 6 UmwStG 2006-- unmittelbar der Stiftung (Folge: Anwendung des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes)?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 602/23

  • Mündl. Verhandlung: I R 11/22

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der…

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: I R 8/25

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der…

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: I R 27/23

    Ist eine Bürgergemeinschaft (hier: Antennengemeinschaft) i.S. des § 4 Abs. 2 SchuldRAnpG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?

    Ist eine Bürgergemeinschaft (hier: Antennengemeinschaft) i.S. des § 4 Abs. 2 SchuldRAnpG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 55/18

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