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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: IV R 26/23

    Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich…

    Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 11 K 11252/17

  • Mündl. Verhandlung: IV R 27/23

    Ist § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines…

    Ist § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 15 K 1435/20

  • Mündl. Verhandlung: IX R 18/23

    ANTRAG AUF AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT LIEGT VOR Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der…

    ANTRAG AUF AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT LIEGT VOR

    Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der Leistungsfähigkeit durch die bisher aufgrund des Verrechnungsverbots mit anderen Einkünften im Einkommensteuer-Bescheid nicht berücksichtigten Verluste aus Stillhaltergeschäften.

    Ist für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 1403/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 33/23

    ANTRAG AUF AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT LIEGT VOR Sind die Handgelder für die bloße Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler…

    ANTRAG AUF AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT LIEGT VOR

    Sind die Handgelder für die bloße Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig oder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 414/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 26/24

    Ist das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungsgemäß? Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Fokus: Grundsteuer.

    Ist das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungsgemäß?

    Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Fokus: Grundsteuer.

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 8 K 1582/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 27/24

    Ist das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungsgemäß? Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Fokus: Grundsteuer.

    Ist das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungsgemäß?

    Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Fokus: Grundsteuer.

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 8 K 2368/22

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