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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: II R 22/23

    Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in…

    Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er „jemand“ im Sinne des § 110 AO?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2345/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 20/23

    Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1…

    Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2409/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 33/23

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung zur Neugründung teleologisch zu reduzieren?  

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung zur Neugründung teleologisch zu reduzieren?
     

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 939/20

  • Mündl. Verhandlung: I R 42/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund einer Überversorgung Ist bei der Prüfung, ob im Rahmen einer Pensionszusage eine Überversorgung und damit eine…

    Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund einer Überversorgung Ist bei der Prüfung, ob im Rahmen einer Pensionszusage eine Überversorgung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Minderheitsgesellschaftern auf einen fiktiven Rentenanspruch abzustellen oder auf die tatsächlich erreichte Sozialversicherungsrentenanwartschaft?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 186/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 37/22

    VERLEGT AUF 05.11.2025 Wann gilt ein Gewinnabführungsvertrag als tatsächlich durchgeführt?  

    VERLEGT AUF 05.11.2025

    Wann gilt ein Gewinnabführungsvertrag als tatsächlich durchgeführt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 1406/18

  • Mündl. Verhandlung: VI R 8/24

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid…

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 2 K 74/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 7/24

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid…

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 43/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 6/24

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid…

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 42/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 9/24

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid…

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 44/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 24/22

    Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung: Liegt eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a.F. vor, wenn eine grundbesitzende GmbH…

    Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung:

    Liegt eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a.F. vor, wenn eine grundbesitzende GmbH weitere eigene Anteile erwirbt und einer von mehreren Gesellschaftern dadurch mindestens 95 % der nicht von der GmbH selbst gehaltenen Anteile hält?

    Beendet auch eine unvollständige oder unrichtige Anzeige gem. § 20 GrEStG die Anlaufhemmung zur Festsetzungsfrist?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2516/20 GrE

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