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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: II R 37/23

    Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft entsteht, über…

    Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft entsteht, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter der Personengesellschaft festzusetzen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2770/21 F

  • Mündl. Verhandlung: IV R 33/23

    Wie ist der Gewinn aus dem Betrieb eines in verschiedenen Staaten belegenen Rohrleitungsnetzes aufzuteilen?

    Wie ist der Gewinn aus dem Betrieb eines in verschiedenen Staaten belegenen Rohrleitungsnetzes aufzuteilen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 1940/17 F

  • Mündl. Verhandlung: VI R 23/24

    Sind ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes?

    Sind ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 15 K 286/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 34/23

    Wie ist der Gewinn aus dem Betrieb eines in verschiedenen Staaten belegenen Rohrleitungsnetzes aufzuteilen?

    Wie ist der Gewinn aus dem Betrieb eines in verschiedenen Staaten belegenen Rohrleitungsnetzes aufzuteilen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 70/18 F

  • Mündl. Verhandlung: I R 68/23

    Welche rechtlichen Folgerungen sind aus der EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt vom 31.05.2018 - C-382/16, EU:C:2018:366 in Bezug auf nicht…

    Welche rechtlichen Folgerungen sind aus der EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt vom 31.05.2018 - C-382/16, EU:C:2018:366 in Bezug auf nicht fremdvergleichskonforme geschäftliche Vorgänge zwischen verbundenen Unternehmen im EU-Raum zu ziehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 1472/13

  • Mündl. Verhandlung: I R 9/21

    Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG Ansatz fiktiver Zinsen bei zinslos gewährten Darlehen an eine beherrschte ausländische Kapitalgesellschaft?

    Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG Ansatz fiktiver Zinsen bei zinslos gewährten Darlehen an eine beherrschte ausländische Kapitalgesellschaft?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 4 K 899/19

  • Mündl. Verhandlung: IX R 30/24

    Zulässigkeit der Erhöhung einer Pensionsrückstellung wegen einer Dynamisierung der Altersrenten innerhalb des Konzerns durch eine…

    Zulässigkeit der Erhöhung einer Pensionsrückstellung wegen einer Dynamisierung der Altersrenten innerhalb des Konzerns durch eine Betriebsvereinbarung, die durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nachträglich als unwirksam eingestuft wurde?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 2351/19 K

  • Mündl. Verhandlung: II R 12/25

    Ist das Hessische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß?

    Ist das Hessische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 3 K 663/24

  • Mündl. Verhandlung: II R 15/25

    Ist das Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß?

    Ist das Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 3 K 176/23

  • Mündl. Verhandlung: V R 37/25

    Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining Indiziert allein die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für einen Teil der…

    Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining Indiziert allein die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für einen Teil der Kursteilnehmer und die inhaltlich einheitliche Ausgestaltung der Kurse, dass sämtliche Kurse und damit auch Kurse, die ausschließlich von Teilnehmern im privaten Interesse besucht werden, konkret zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 250/16

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