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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 4/25

    Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (hier: Wohnmobil im…

    Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (hier: Wohnmobil im hochpreisigen Segment)?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 5 K 960/24

  • Mündl. Verhandlung: II R 27/22

    Handelt es sich bei der Vertragsübernahme einer Kapitallebensversicherung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung um eine…

    Handelt es sich bei der Vertragsübernahme einer Kapitallebensversicherung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung um eine Schenkung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG? Kann im Fall der Steuerpflicht der für den Rückkaufsfall vereinbarte Nießbrauch als aufschiebende Bedingung erwerbsmindernd geltend gemacht werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 606/21 Erb

  • Mündl. Verhandlung: IX R 5/25

    Wurde die Klage vor dem Finanzgericht mittels einfachen Brief (Eingang Finanzgericht Anfang März 2023) unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht…

    Wurde die Klage vor dem Finanzgericht mittels einfachen Brief (Eingang Finanzgericht Anfang März 2023) unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Steuerberatungsgesellschaften gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung erhoben?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 6 K 533/23

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