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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: V R 8/24

    Sind Nachzahlungszinsen auf den Steuermehrbetrag für Umsatzsteuer wegen zu Unrecht als Vorsteuer abgezogenen ausländischen Steuern aus…

    Sind Nachzahlungszinsen auf den Steuermehrbetrag für Umsatzsteuer wegen zu Unrecht als Vorsteuer abgezogenen ausländischen Steuern aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der  Rechnungsaussteller die Steuern ordnungsgemäß an die Finanzbehörde des anderen Mitgliedstaates abgeführt hat und eine Rechnungsberichtigung wegen Festsetzungsverjährung in dem anderen Mitgliedstaat nicht mehr möglich ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 3 K 1447/23

  • Mündl. Verhandlung: V R 3/25

    VERLEGT AUF 18.12.2025 Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung 1. Ist der maßgebende Zeitpunkt für die Bildung des Vertrauensschutzes nach…

    VERLEGT AUF 18.12.2025

    Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung

    1. Ist der maßgebende Zeitpunkt für die Bildung des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG beim Lieferanten im Abholfall einer Ware der Zeitpunkt der Lieferung der Ware (Entstehung der Steuerschuld)?

    2. Kann auch dann, wenn alle Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 4 UStG erfüllt sind, dem Lieferanten der Vertrauensschutz versagt werden, wenn ihm der Abnehmer im Abholfall keine Gelangensbestätigung zurückschickt?
     

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 1 K 1247/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 3/25

    Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung 1. Ist der maßgebende Zeitpunkt für die Bildung des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG beim…

    Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung

    1. Ist der maßgebende Zeitpunkt für die Bildung des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG beim Lieferanten im Abholfall einer Ware der Zeitpunkt der Lieferung der Ware (Entstehung der Steuerschuld)?

    2. Kann auch dann, wenn alle Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 4 UStG erfüllt sind, dem Lieferanten der Vertrauensschutz versagt werden, wenn ihm der Abnehmer im Abholfall keine Gelangensbestätigung zurückschickt?
     

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 1 K 1247/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 39/25

    Ist --ggf. unter welchen Voraussetzungen-- die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG zu versagen, wenn der Abnehmer dem…

    Ist --ggf. unter welchen Voraussetzungen-- die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG zu versagen, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 9/25

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