Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: X R 2/24

    Kann nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids, in dem eine geleistete Vermögensstockspende mangels Geltendmachung nicht berücksichtigt wurde,…

    Kann nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids, in dem eine geleistete Vermögensstockspende mangels Geltendmachung nicht berücksichtigt wurde, noch ein erstmaliger Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags für die Vermögensstockspende (§ 10b Abs. 1a Satz 4 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG) erlassen werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 11 K 1095/20

  • Mündl. Verhandlung: IV R 32/23

    1. Führt eine KG im Inland nur das Befrachtungsgeschäft für ihre Kommanditistin, eine Reederei mit Geschäftsleitung in der Schweiz, durch, ist dies…

    1. Führt eine KG im Inland nur das Befrachtungsgeschäft für ihre Kommanditistin, eine Reederei mit Geschäftsleitung in der Schweiz, durch, ist dies dann eine Agenturtätigkeit im Sinne des Art. 8 Abs. 4 Buchst. b DBA-Schweiz, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Reedereibetrieb steht? Ist die ihrer Kommanditistin von der KG vermittelte inländische Betriebsstätte Teil des eigenunternehmerischen Schifffahrtsbetriebs der Kommanditistin mit der Folge, dass das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Einkünften der KG nach Art. 8 Abs. 1 DBA-Schweiz der Schweiz zusteht?
    2. Ist eine KG, auch wenn sie ein gewerbliches Unternehmen im Inland betreibt und selbst Subjekt der deutschen Gewerbesteuer ist (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), nach dem DBA-Schweiz nicht abkommensberechtigt, weil sie keine Person im Sinne des Art. 3 Abs. 1 DBA-Schweiz und darüber hinaus auch nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist? Kann sie sich jedoch zugunsten ihrer Gesellschafter auch im Bereich der Gewerbesteuer auf deren Abkommensrechte berufen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 5 K 38/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 29/24

    Unter welchen Voraussetzungen sind Verluste aus einem aufgegebenen gewerblichen Tierhaltungsbetrieb dergestalt endgültig („final“, „definitiv“), dass…

    Unter welchen Voraussetzungen sind Verluste aus einem aufgegebenen gewerblichen Tierhaltungsbetrieb dergestalt endgültig („final“, „definitiv“), dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen trotz der einfachrechtlichen Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 4 K 15/24

  • Mündl. Verhandlung: IV R 36/23

    Liegt im Fall der vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht (sogenannte „fiscale eenheid“), bei der die gruppeninternen…

    Liegt im Fall der vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht (sogenannte „fiscale eenheid“), bei der die gruppeninternen Transaktionen unberücksichtigt bleiben, eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage im Sinne des § 4i Satz 1 EStG vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 10 K 2613/20 F

  • Mündl. Verhandlung: VI R 15/24

    Ist die Einkommensteuerpflicht der im Jahr 2022 einmalig ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro verfassungsgemäß? Im Streitfall…

    Ist die Einkommensteuerpflicht der im Jahr 2022 einmalig ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro verfassungsgemäß?
    Im Streitfall stellt ein Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigter (§ 113 des Einkommensteuergesetzes) dies streitig.

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 14 K 1425/23 E

  • Mündl. Verhandlung: VI R 16/24

    Kann der Rechtsnachfolger erfolgreich den Zugang eines an die Erblasserin adressierten Einkommensteuerbescheids, den das Finanzamt mehr als zwei Jahre…

    Kann der Rechtsnachfolger erfolgreich den Zugang eines an die Erblasserin adressierten Einkommensteuerbescheids, den das Finanzamt mehr als zwei Jahre vor deren Tod zur Post gegeben hat, unter anderem aufgrund der wohlsortierten Nachlasswohnung bestreiten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 4 K 870/21 E

  • Mündl. Verhandlung: II R 27/23

    Welche Flächen sind in dem Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG als begünstigtes Vermögen zu berücksichtigen,…

    Welche Flächen sind in dem Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG als begünstigtes Vermögen zu berücksichtigen, insbesondere wenn es sich um ein Gemengenlage von benachbarten Flurstücken handelt?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 14/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 1/24

    Einbeziehung von Kompensationszahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Welche Anforderungen sind an den Grad der Gewissheit…

    Einbeziehung von Kompensationszahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer:

    Welche Anforderungen sind an den Grad der Gewissheit für die Feststellung, ob der Dritte im Sinne von § 9 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG tatsächlich in der Lage und willens ist das Eigentum am Grundstück anstelle des Erwerbers zu erlangen, zu stellen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 12 K 12052/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 34/23

    Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?

    Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 2466/21 F

  • Mündl. Verhandlung: III R 29/23

    Gewerbesteuermessbetrag für 2016: Beschränkten sich über die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken hinausgehende Tätigkeiten, welche teilweise darin…

    Gewerbesteuermessbetrag für 2016:
    Beschränkten sich über die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken hinausgehende Tätigkeiten, welche teilweise darin bestanden planmäßig Tochtergesellschaften zu gründen mit Grundstücken auszustatten und zu verkaufen, auf die Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen oder handelte es sich dabei um kürzungsschädliche gewerbliche Tätigkeiten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8162/21

Seite drucken