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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: IV R 26/23

    Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich…

    Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 11 K 11252/17

  • Mündl. Verhandlung: IV R 27/23

    Ist § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines…

    Ist § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 15 K 1435/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 24/21

    Ist bei einer Anlage in einem Spezial-Investmentfonds im Jahr 2011 der gesondert und einheitlich festzustellende Veräußerungsgewinn um die im Rahmen…

    Ist bei einer Anlage in einem Spezial-Investmentfonds im Jahr 2011 der gesondert und einheitlich festzustellende Veräußerungsgewinn um die im Rahmen eines Aktien-Forwardgeschäfts geleisteten Barausgleichszahlungen zu mindern? Ist die mit Wirkung ab dem 01.01.2018 eingeführte Vorschrift des § 39 Abs. 3 InvStG (betreffend sog. Kopplungsgeschäfte) rückwirkend auf den vorliegenden Fall anzuwenden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 12 K 2675/16

  • Mündl. Verhandlung: IX R 18/23

    AUFGEHOBEN Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der Leistungsfähigkeit durch die bisher aufgrund des…

    AUFGEHOBEN

    Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der Leistungsfähigkeit durch die bisher aufgrund des Verrechnungsverbots mit anderen Einkünften im Einkommensteuer-Bescheid nicht berücksichtigten Verluste aus Stillhaltergeschäften.

    Ist für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 1403/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/23

    Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im…

    Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 1 K 90/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 13/25

    AUFGEHOBEN 1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs.…

    AUFGEHOBEN

    1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese gemäß § 50d Abs. 10 EStG 2009 als Unternehmensgewinn zu behandeln sind und als solche der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind?
    2. Völkerrechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2009?
    3. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 11.12.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 15/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden.
    4. Der Vorlagebeschluss an das BVerfG vom 11.12.2013 - I R 4/13 wurde mit Beschluss vom 04.06.2025 - I R 13/25 (I R 4/13) aufgehoben.

    Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 10 K 1984/11

  • Mündl. Verhandlung: II R 10/23

    Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn…

    Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 7 K 1362/21

  • Mündl. Verhandlung: I R 13/23

    Kapitalertragsteuererstattung: Vollständiger Freistellungsanspruch nach § 50d Abs. 1 EStG für ausländische Gesellschafter einer US-amerikanischen…

    Kapitalertragsteuererstattung: Vollständiger Freistellungsanspruch nach § 50d Abs. 1 EStG für ausländische Gesellschafter einer US-amerikanischen S-Corporation betreffend die Gewinnausschüttung einer inländischen Tochtergesellschaft?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 750/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 10/23

    Keine Steuerbefreiung gemäß § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 für Konfusionsgewinne?

    Keine Steuerbefreiung gemäß § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 für Konfusionsgewinne?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 82/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 30/25

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses…

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 40/22

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