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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 6/23

    Kann auch im Falle einer Forderungsabtretung eines Gleichstellungsgeldes im Zusammenhang mit einem vor Eintritt des Erbfalls erklärten…

    Kann auch im Falle einer Forderungsabtretung eines Gleichstellungsgeldes im Zusammenhang mit einem vor Eintritt des Erbfalls erklärten Pflichtteilsverzicht von einem unentgeltlichen Vorgang gesprochen werden mit der Folge, dass eine entgeltliche Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht gegeben wäre? Ist der für die Aufteilung von gestundeten Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil gemäß § 12 Abs. 3 BewG heranzuziehende Zinssatz von 5,5 % im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 5 K 1615/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 39/23

    Kann von dem gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Erfordernis der Angabe des Zahlungstags in der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG bei einem…

    Kann von dem gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Erfordernis der Angabe des Zahlungstags in der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG bei einem Verpachtungs-BgA als Dauerverlustbetrieb abgesehen werden?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 51/21

  • Mündl. Verhandlung: VI R 3/24

    Findet im Streitfall § 50d Abs. 12 des Einkommensteuergesetzes, der zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, Anwendung, wenn eine Abfindung, die im…

    Findet im Streitfall § 50d Abs. 12 des Einkommensteuergesetzes, der zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, Anwendung, wenn eine Abfindung, die im Hinblick auf ein Ende September 2016 endendes Arbeitsverhältnis mit einhergehenden Wohnsitzwechsel in die Republik Malta vorab vereinbart wurde, aber auf alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers erst im Jahr 2017 ausgezahlt wird?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 10 K 1421/21

  • Mündl. Verhandlung: VI R 24/23

    Zur Frage der Steuerpflicht einer Einmalzahlung von der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) an einen seiner Zivilangestellten zur Abgeltung von…

    Zur Frage der Steuerpflicht einer Einmalzahlung von der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) an einen seiner Zivilangestellten zur Abgeltung von Versorgungsbezügen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 14 K 3421/20 E

  • Mündl. Verhandlung: IX R 33/22

    Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung 1. Sind die Bilanzierungsgrundsätze der BFH-Urteile vom 17.02.1998 - VIII R 28/95 (BFHE 186,…

    Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung 1. Sind die Bilanzierungsgrundsätze der BFH-Urteile vom 17.02.1998 - VIII R 28/95 (BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505), vom 20.05.1992 - X R 49/89 (BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904) und vom 12.02.2015 - IV R 29/12 (BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668) anwendbar?
    2. Sind Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 1809/18

  • Mündl. Verhandlung: IX R 4/25

    Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (hier: Wohnmobil im…

    Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (hier: Wohnmobil im hochpreisigen Segment)?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 5 K 960/24

  • Mündl. Verhandlung: II R 27/22

    Handelt es sich bei der Vertragsübernahme einer Kapitallebensversicherung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung um eine…

    Handelt es sich bei der Vertragsübernahme einer Kapitallebensversicherung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung um eine Schenkung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG? Kann im Fall der Steuerpflicht der für den Rückkaufsfall vereinbarte Nießbrauch als aufschiebende Bedingung erwerbsmindernd geltend gemacht werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 606/21 Erb

  • Mündl. Verhandlung: IV R 11/24

    Sind aufgrund eines im Musteranstellungsvertrag für Führungskräfte enthaltenen Vorruhestandsmodells, das drei Jahre vor Erreichen der…

    Sind aufgrund eines im Musteranstellungsvertrag für Führungskräfte enthaltenen Vorruhestandsmodells, das drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Fortzahlung von 70 % der vereinbarten Bruttovergütung vorsieht, Rückstellungen zu bilden, auch wenn der jeweilige Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Freistellung noch nicht erfüllt, und auf welchen Zeitpunkt ist bejahendenfalls für die Berechnung der Rückstellung abzustellen?

    Handelt es sich bei den Aufwendungen für die aufgrund zunehmender Starkregenereignisse infolge des Klimawandels notwendig gewordene Errichtung einer Notentwässerungsanlage an einem mit einem Flachdach versehenen Gebäude um nachträgliche Herstellungskosten oder um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 2044/18 F

  • Mündl. Verhandlung: IX R 5/25

    Wurde die Klage vor dem Finanzgericht mittels einfachen Brief (Eingang Finanzgericht Anfang März 2023) unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht…

    Wurde die Klage vor dem Finanzgericht mittels einfachen Brief (Eingang Finanzgericht Anfang März 2023) unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Steuerberatungsgesellschaften gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung erhoben?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 6 K 533/23

  • Mündl. Verhandlung: IX R 33/24

    Zu den Formvorschriften des § 52a FGO: Muss der Absender den (Klage-)Schriftsatz selbst einfach signieren, wenn ein Berufsträger eine Klage über sein…

    Zu den Formvorschriften des § 52a FGO: Muss der Absender den (Klage-)Schriftsatz selbst einfach signieren, wenn ein Berufsträger eine Klage über sein persönliches besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach einreicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird? Muss Identität zwischen Zeichner und Übersender der Klage bestehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 6 K 6002/24

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