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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: I R 20/22

    Unzulässige Rückwirkung der Einschränkung der Verlustnutzung durch § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 Ist § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG…

    Unzulässige Rückwirkung der Einschränkung der Verlustnutzung durch § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 Ist § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 verfassungskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Veranlagungen für Veranlagungszeiträume vor 2013 solcher Steuerpflichtiger betroffen sind, die ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland hatten und deshalb nicht erst aufgrund der Änderung in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 als Organgesellschaft anerkennungsfähig geworden sind?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 905/19 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: X R 23/21

    Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung…

    Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung bestehen, der Steuerpflichtige aber meint nachweisen zu können, dass sich derartige Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hätten bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätten auswirken können?
    Stellt die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen eine taugliche Schätzungsmethode dar?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 3 K 1862/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 12/24

    Dient eine Schenkung nur dann im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG "ausschließlich Zwecken eines Landes", wenn das Land die Zwecke…

    Dient eine Schenkung nur dann im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG "ausschließlich Zwecken eines Landes", wenn das Land die Zwecke zuvor hinreichend bestimmt und selbst festgelegt hat?

    Wann gilt die ausschließliche Verwendung einer Zuwendung zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG als "gesichert"?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 231/22

  • Mündl. Verhandlung: X R 11/23

    Auswirkung eines Antrags auf Durchführung von Einzelveranlagungen auf bereits im Zusammenhang mit Zusammenveranlagungen festgesetzte Zinsen: Bleiben…

    Auswirkung eines Antrags auf Durchführung von Einzelveranlagungen auf bereits im Zusammenhang mit Zusammenveranlagungen festgesetzte Zinsen: Bleiben die bis zum Antrag auf Durchführung der Einzelveranlagung aufgelaufenen Zinsen weiterhin festgesetzt, mit der Folge, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin hierfür in Anspruch genommen werden kann, obwohl die Einkünfte zu 100 v.H. auf den Ehemann verteilt wurden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 14 K 642/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 29/23

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen…

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen Grundstücks zu befreien, wenn auf ihm zwingend erforderliche Hilfstätigkeiten für die Herrichtung des anderen Grundstücks ausgeführt werden und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein unerlässliches Hilfsmittel für das andere Grundstück darstellt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3040/21

  • Mündl. Verhandlung: X R 1/24

    VERLEGT auf  Mittwoch, 03. September 2025 um 10:00 Uhr 1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen…

    VERLEGT auf  Mittwoch, 03. September 2025 um 10:00 Uhr

    1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA Portugal) oder als nicht im DBA behandelte Einkünfte (Art. 22 DBA Portugal) anzusehen?

    2. Ist die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort den Status eines "residente nao habitual" hat und daher mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren einem Steuersatz von 0 % unterliegt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 2026/22

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung…

    Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 23/24

    Vermietung einer Ferienwohnung in den zwei Streitjahren an ausschließlich wechselnde Feriengäste – Hier zur Frage der Konkretisierung der Überprüfung…

    Vermietung einer Ferienwohnung in den zwei Streitjahren an ausschließlich wechselnde Feriengäste – Hier zur Frage der Konkretisierung der Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht anhand der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum, wenn die ortsübliche Vermietungszeit in den zwei Streitjahren um mehr als 25% unterschritten wird.

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 2 K 2137/20

  • Mündl. Verhandlung: X R 1/24

    1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte…

    1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA Portugal) oder als nicht im DBA behandelte Einkünfte (Art. 22 DBA Portugal) anzusehen?

    2. Ist die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort den Status eines "residente nao habitual" hat und daher mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren einem Steuersatz von 0 % unterliegt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 2026/22

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

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