Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VII R 31/24

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom…

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom zugelassenen Lagerinhaber als Versender erforderlich? Handelt es sich bei der Leistung einer Sicherheit um eine materiellrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für das Steueraussetzungsverfahren?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 824/20

  • Mündl. Verhandlung: VII R 30/24

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom…

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom zugelassenen Lagerinhaber als Versender erforderlich? Handelt es sich bei der Leistung einer Sicherheit um eine materiellrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für das Steueraussetzungsverfahren?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 276/20

  • Mündl. Verhandlung: I R 41/22

    Kann die Änderung eines DBA zur Verwirklichung des Entnahmetatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung)?

    Kann die Änderung eines DBA zur Verwirklichung des Entnahmetatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung)?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 13 K 559/19 G,F

  • Mündl. Verhandlung: I R 6/23

    DBA-Auslegung - Neuabschluss eines DBA - Entstrickungsgewinn 1. Erfasst Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne? 2. Ist mit…

    DBA-Auslegung - Neuabschluss eines DBA - Entstrickungsgewinn

    1. Erfasst Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne?

    2. Ist mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden?
     

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 4 K 1006/20

  • Mündl. Verhandlung: I R 40/23

    1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17…

    1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG hätte versteuert werden müssen, diese Versteuerung aber materiell-rechtlich unzutreffend unterblieben ist und der gegenüber dem Gesellschafter ergangene Einkommensteuerbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann?
    2. Sind im Rahmen des formellen Bilanzzusammenhangs fehlerhafte Bilanzansätze dann erfolgswirksam zu berichtigen, wenn sich auch der Bilanzierungsfehler erfolgswirksam ausgewirkt hat?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 330/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 4/23

    VERLEGT AUF 17.12.2025 Versorgungszusage - verdeckte Gewinnausschüttung Gibt es einen Höchstprozentsatz für die Verzinsung einer Versorgungszusage und…

    VERLEGT AUF 17.12.2025

    Versorgungszusage - verdeckte Gewinnausschüttung Gibt es einen Höchstprozentsatz für die Verzinsung einer Versorgungszusage und hat die Herkunft der Mittel (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) auf die Höhe der zulässigen Verzinsung einen Einfluss?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 503/21

  • Mündl. Verhandlung: I R 50/22

    Pensionszusage - verdeckte Gewinnausschüttung Entfällt die Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation und Leistungsfähigkeit des…

    Pensionszusage - verdeckte Gewinnausschüttung Entfällt die Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers oder einer Pensionszusage unmittelbar nach Gründung der Kapitalgesellschaft, wenn eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanziert wird?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 2196/17 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: II R 35/23

    VERLEGT AUF 14.01.2026 Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem…

    VERLEGT AUF 14.01.2026

    Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021-1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2064/21

  • Mündl. Verhandlung: VI R 4/23

    Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den…

    Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 10 K 202/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 23/23

    1. Verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) unmittelbar i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn sie Software für die…

    1. Verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) unmittelbar i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn sie Software für die speziellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder (juristische Personen des öffentlichen Rechts), die selbst durch hoheitliche Tätigkeit gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) verwirklichen, entwickelt, und sie diese Software ihren Mitgliedern entgeltlich zur Verfügung stellt?
    2. Verlangt § 57 Abs. 3 Satz 1 AO i.d.F. des JStG 2020 eine satzungsmäßige Identifizierbarkeit der Körperschaft, mit der zusammengewirkt wird?
    3. Kann ein planmäßiges Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO i.d.F. des JStG 2020 auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen?
    4. Ist die "Wettbewerbsklausel" des § 65 Nr. 3 AO erfüllt und liegt ein Zweckbetrieb im Sinne des § 65 AO vor, wenn die Körperschaft mit ihren Leistungen als "quasi-hoheitliche" Selbstversorgungseinrichtung anzusehen wäre?
     

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 335/21

Seite drucken