Kann eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen?
Kann eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen?