Kann eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen?
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Kann eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen?