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Mündl. Verhandlung: I R 17/21

Organschaft und atypisch stille Beteiligung

1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein?

2. Ist die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?

Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 2616/17 K,G,F

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