Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen einer Außenprüfung Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen einer Außenprüfung sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 1/21Mündl. Verhandlung: I R 21/21
22. November 2023