Zinsforderungen als verdeckte Einlage 1. Stellen die mit der Überlassung von Wertpapieren verbundenen Zinsforderungen ein selbständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut dar?
2. Ist bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft i.S. des § 340b Abs. 2 HGB das wirtschaftliche Eigentum auf Basis der handelsrechtlichen Zurechnung gemäß § 340b Abs. 4 HGB dem Pensionsgeber zuzurechnen?