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Mündl. Verhandlung: IX R 8/19

1. Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde bezüglich der Funktionsträgergebühr - Besteht für die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang eine Bindungswirkung hinsichtlich der durch die Bescheinigungsbehörde vorgenommenen prozentualen Aufteilung in bescheinigungsfähige und nicht bescheinigungsfähige Kosten, um die Funktionsträgergebühren entsprechend in begünstigte und nicht begünstigte Sanierungsaufwendungen aufzuteilen?
2. Zur Frage, ob für den geänderten Feststellungsbescheid u.a. der Tatbestand der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO erfüllt ist.

Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 6 K 282/18

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