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Mündl. Verhandlung: I R 37/19

Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags Wird der zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin geschlossene Ergebnisabführungsvertrag nicht i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG tatsächlich durchgeführt, wenn die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme in ihrer Bilanz nicht ausweist? Gilt dies auch dann, wenn die Organträgerin der Organgesellschaft den Verlustbetrag tatsächlich erstattet?

Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 113/17

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