Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: I R 37/22

Wann gilt ein Gewinnabführungsvertrag als tatsächlich durchgeführt?
 

Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 1406/18

Seite drucken