Berücksichtigung der Wertminderung gemäß § 6 Abs. 6 AStG durch Verlustfestsetzung im Zuzugsstaat Setzt eine rückwirkende Korrektur des fiktiven Veräußerungsgewinns gemäß § 6 Abs. 6 AStG i.V.m. § 175 AO wegen Eintritts einer Anteilswertminderung nach Wegzug voraus, dass der Steuerpflichtige die Verlustberücksichtigung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung im Zuzugsstaat erfolgslos beantragt hat?
Ist eine Verlustberücksichtigung im Zuzugsstaat gemäß § 6 Abs. 6 AStG bereits dann gegeben, wenn der Zuzugsstaat - mangels ausgleichsfähiger/verrechenbarer weiterer Einkünfte - lediglich eine Verlustfeststellung vornimmt?