Liegt eine abkommensrechtliche Betriebsstätte auch dann vor, wenn die Geschäftseinrichtung weniger als sechs Monate, aber für die gesamte oder einen wesentlichen Teil der Zeitdauer der unternehmerischen Tätigkeit genutzt wurde?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 770/18Mündl. Verhandlung: I R 39/21
18. Dezember 2024