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Mündl. Verhandlung: I R 42/21

Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund einer Überversorgung Ist bei der Prüfung, ob im Rahmen einer Pensionszusage eine Überversorgung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Minderheitsgesellschaftern auf einen fiktiven Rentenanspruch abzustellen oder auf die tatsächlich erreichte Sozialversicherungsrentenanwartschaft?

Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 186/19

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