Sind ein Schließfach und ein Spind, die einem als Subunternehmer mit der Wartung von Flugzeugen befassten Ingenieur zur Aufbewahrung der von ihm zu stellenden Werkzeuge zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen, eine feste Einrichtung i.S. von Art. XI Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 bzw. eine Betriebsstätte i.S. von Art. 5 DBA-Großbritannien 2010?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 3 K 49/17