Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: I R 49/21

1. Ergibt sich aus dem Anspruch auf Festsetzung und (ratierliche) Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens auch ein Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des auf das festgestellte Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlages?
2. Das Verfahren I R 39/10 war durch Beschluss vom 10.08.2011 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 12/11) gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vorgelegt worden.
3. Die Vorlage ist erledigt durch BVerfG-Beschluss vom 27.10.2021 - 2 BvL 12/11. Das Verfahren wird unter dem neuen Az. I R 49/21 (I R 39/10) fortgesetzt.
 

Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 13 K 64/09 - EFG 2010, 1353

Seite drucken