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Mündl. Verhandlung: I R 7/20

Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung in § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG Ist die Übergangsregelung in § 17 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG zur rückwirkenden Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG verfassungsgemäß? Verstößt die Regelung nicht gegen das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung?

 

Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 13 K 2898/16 G,F

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