VERLEGT auf 03. September 2020
Ausschluss eines beschränkt steuerpflichtigen US-Staatsangehörigen mit Wohnsitz im EU-Ausland von der Möglichkeit der Antragsveranlagung durch § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG:
1. Widerspricht die Gegenausnahmeregelung des § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG der Regelung des Art. 24 Abs. 1 DBA-USA?
2. Bestehen verfassungsrechtliche, europarechtliche und völkerrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG?
3. Lässt sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. XI Abs. 1 des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags ein allgemeines Meistbegünstigungsgebot ableiten?