Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 7 K 1362/21Mündl. Verhandlung: II R 10/23
11. März 2026 / 10:30 Uhr