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Mündl. Verhandlung: II R 17/23

Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?

Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 383/21 F

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