Begründet die unterlassene Einlegung eines Einspruchs ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache, wenn vor Erlass des Steuerbescheides keine Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG bestand?
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 5 K 160/23Mündl. Verhandlung: II R 17/24
14. Oktober 2026 / 10:30 Uhr