Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: II R 17/24

Begründet die unterlassene Einlegung eines Einspruchs ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache, wenn vor Erlass des Steuerbescheides keine Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG bestand?

Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 5 K 160/23

Seite drucken