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Mündl. Verhandlung: II R 18/22

Stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z.B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?

Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 208/19

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