Stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z.B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 208/19Mündl. Verhandlung: II R 18/22
30. Oktober 2024 / 09:30 Uhr