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Mündl. Verhandlung: II R 19/20

Stellt der Erlös aus dem Verkauf seitens der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft  von Anteilen der grundstückserwerbenden Kapitalgesellschaft eine Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG dar, sodass dieser neben der vereinbarten Zahlungsverpflichtung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wird, wenn die Zahlungsverpflichtung alleine unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt?

Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 5 K 2191/15

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