Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1777/23 FMündl. Verhandlung: II R 2/24
06. Mai 2026 / 09:30 Uhr