Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: II R 2/24

Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?

Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1777/23 F

Seite drucken