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Mündl. Verhandlung: II R 22/23

Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er „jemand“ im Sinne des § 110 AO?

Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2345/21

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